Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten
Generell bedarf es bei Beendigung der Mittagessenversorgung einer schriftlichen Kündigung des Vertragspartners/Kontoinhabers. Sobald das Kind nicht mehr mit Mittagessen versorgt werden soll, muss eine schriftliche Kündigung erfolgen. Dies gilt auch bei Schulwechsel des Kindes. Kündigungen können per Post, per Fax an die (0 30) 92 90 33 –55 oder per Email an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass hier in jedem Fall der Name des Kindes, die gültige Kundennummer und die Schule anzugeben sind.
An Schulen, welche gebundene Ganztagsschulen sind, erhalten Sie die Mittagessenversorgung für einen monatlichen Betrag von 23,00 Euro. Dieser wird von Ihnen 12 Monate im Jahr gezahlt, unabhängig davon, ob Ihr Kind die Schule an einzelnen Tagen oder in den Ferien nicht besucht hat oder nicht mitgegessen hat. Derzeit betrifft dies unsere Kunden der „Möwensee-Grundschule“ und der
„Grundschule am Hollerbusch“.
Grundsätzlich werden Essenbeiträge monatlich per Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Hier werden lediglich die tatsächlich bestellten Essen abgerechnet. Getätigte Abbestellungen über den Monat verteilt, sind dann bereits berücksichtigt. Eine Rechnungslegung erfolgt in der Regel nicht. Sollten Sie dennoch eine monatliche Rechnung wünschen, kann Ihnen diese gegen eine monatliche Gebühr in Höhe von 1,50 Euro zugestellt werden. Sollten Sie Probleme mit Abrechnungsbelangen haben, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 03 84 88/ 30 161.
Kunden der Albert-Gutzmann-Grundschule, der Andersen-Grundschule sowie aus Schulen der Berliner Bezirke Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf wenden sich bitte an die Rufnummer 0 30/ 92 90 33 –12.
Sollte Ihr Kind eine spezielle Diät oder ein Allergieessen (z. B. bei Lactoseintoleranz, Fructoseintoleranz, etc.) benötigen, berät Sie unsere Diätassistentin selbstverständlich gern persönlich. Um das entsprechende Allergieessen zu erhalten, benötigen wir ein ärztliches Attest, welches uns über die notwendigen Maßnahmen Aufschluss gibt.
Kunden, welche die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets haben, wenden sich bezüglich dieser Informationen bitte an ihr entsprechendes Amt (z. B. Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.). Diese Kunden haben das Recht, die Schulspeisung zu einem Preis von 1,00 Euro pro Portion zu erhalten.
Die GVL GmbH benötigt hierzu einen entsprechenden Nachweis zur Berechtigung (z. B. eine Kopie des gültigen Berlinpasses des Kindes, entsprechende Original-Gutscheine und Abrechnungsbögen der Stadt Frankfurt (Oder), Prenzlau, etc.).
Kunden mit Berlinpass beachten bitte, dass dieser ab dem Datum gilt, an dem der Berlinpass bei uns eintrifft und dass die entsprechenden Verlängerungen erneut übersandt werden müssen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0 30/ 92 90 33 –12.
Die Sperrung eines Kundenkontos liegt in der Regel offenen Forderungen zu Grunde. Sollten Sie bei der Internetbestellung einen Hinweis auf eine Kundenkontensperre erhalten oder sollte Ihr Kind trotz Bestellung kein Mittagessen erhalten, so wenden sich die Kunden, welche durch die
uwm catering & Logistik GmbH betreut werden, bitte unter der Rufnummer 03 84 88/ 30 161 an die Kundenbetreuung, um eine Erläuterung der Sperre zu erhalten.
Kunden der Albert-Gutzmann-Grundschule, der Andersen-Grundschule sowie aus Schulen der Berliner Bezirke Reinickendorf und/oder Steglitz-Zehlendorf wenden sich in diesem Fall bitte an die 0 30/ 92 90 33 –12, um eine Erläuterung der Sperre zu erhalten.
Sollte ein Schulwechsel bevorstehen, bedarf es generell einer Kündigung des Vertrages. Besucht das Kind anschließend eine ebenfalls durch die GVL GmbH belieferte Schule, schließen Sie bitte einen neuen Vertrag mit uns ab, auf dem Sie gern Ihre alte Kundennummer angeben können. Sollte die neue Schule Ihres Kindes nicht durch die GVL GmbH beliefert werden, informiert Sie über den weiteren Werdegang Ihr neuer Essenanbieter. Einer Kündigung des Vertrages bedarf es zum Schutz beider Parteien in jedem Fall.
Bezüglich Änderungen der Adresse, der Bankverbindung, des Familiennamens der Eltern oder des Kindes, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Der Vertragspartner/Kontoinhaber ist verpflichtet entsprechende Änderungen der Angaben uns gegenüber anzuzeigen.
An Berliner Schulen, an denen monatlich Essenmarken ausgeteilt werden, ist von besonderer Wichtigkeit die Abgabetermine auf den Bestellzetteln einzuhalten, da ab dem 15. eines jeden Monats die Bestellmöglichkeit für den Folgemonat gesperrt wird und keine Bestellungen mehr angenommen werden können. Dies liegt daran, dass ab diesem Zeitpunkt die Essenmarken gedruckt und in den Schulen verteilt werden. Sollten Sie im laufenden Monat einen Neuvertrag abschließen, erhalten Sie die ersten Essenmarken mit Ihrem Kundenbrief nach Hause. Alle folgenden Essenmarken, sowie alle Essenmarken für Hortkinder, werden über die Schule verteilt.
An Schulen mit computergestütztem Ausgabesystem erhalten Sie mit Ihrem Kundenbrief eine entsprechende Magnetkarte, welche Ihr Kind bitte an jedem Tag des Mittagessens bei sich trägt und an der Essenausgabe zur Hand hat.
Bei Verlust oder Beschädigung der Karte, wird Ihnen gegen eine Gebühr von 4,10 Euro eine neue Karte erstellt und zugesandt. Dazu liegen in der Schule Formulare zur Bestellung einer neuen Magnetkarte bereit. Die beschädigte Karte, senden Sie uns bitte mit dem Antrag zurück.
Die monatlichen Speisepläne erhalten Sie an der jeweiligen Schule einen Monat im Vorlauf. Diese liegen für Sie zur Mitnahme an der Essenausgabestelle bereit.
Auf den Vereinbarungen zur Teilnahme an der Schulessenversorgung, finden Sie die Möglichkeit die automatische Vorbestellung des Essen A auszuwählen. Dies hat zur Folge, dass Ihr Kind in jedem Falle das Essen A erhält, auch wenn Sie versäumen sollten, eine Bestellung einzureichen. Ab- und Umbestellungen mit der Wahlmöglichkeit eines Essen B oder ggf. C und D können selbstverständlich trotzdem erfolgen.
Wie, wann und wo kann ich be-, ab- und umbestellen?
Be- bzw. Ab- und Umbestellungen können prinzipiell täglich erfolgen.
Generell können Bestellungen per Bestellzettel (diese befinden sich an den Speiseplänen in der Schule) oder per Internet getätigt werden. Ihre Kundennummer sowie die vierstellige Geheimzahl zur Internetbestellung erhalten Sie bei Vertragsabschluss mit dem Kundenbrief. Diese ermöglicht es Ihnen täglich bis 17:00 Uhr für den folgenden Schultag das Mittagessen zu bestellen oder auch zu ändern.
ACHTUNG: An Wochenenden und Feiertagen sind keine Bestellungen für den folgenden Schultag möglich!
Kunden, welche durch unser Dienstleistungsunternehmen, die uwm Catering & Logistik GmbH, betreut werden, können montags - freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer
0 38 48 8/ 30 161 ihre Um- bzw. Abbestellungen für den Folgetag tätigen. Abbestellungen für den laufenden Tag, in beispielsweise Krankheitsfällen, müssen unter der vorgenannten Rufnummer
von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr getätigt werden.
Kunden, der Albert-Gutzmann-Grundschule, der Andersen-Grundschule sowie aus Schulen der Berliner Bezirke Reinickendorf und/oder Steglitz-Zehlendorf , können montags - freitags in der Zeit
von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 0 30/ 92 90 33 –12 ihre Um- bzw. Abbestellungen für den Folgetag tätigen. Abbestellungen für den laufenden Tag, in beispielsweise Krankheitsfällen, müssen unter der vorgenannten Rufnummer oder per Email von 08:00 Uhr bis 08:30 Uhr getätigt werden.
Mein Kind geht in Berlin in den Hort.
Was ist zu tun?
Kinder in Berliner Schulen, welche einen Hortvertrag haben, benötigen keinen Privatvertrag. Diese Kinder werden über die Schule an- und abgemeldet. Sollte Ihr Kind nicht mehr den Hort besuchen, ist es erforderlich einen Privatvertrag abzuschließen, um weiter an der Schulessenversorgung teilzunehmen.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Kind an der Schulspeisung teilnehmen zu lassen, bedarf es hier einer entsprechenden Vereinbarung. Diese Vereinbarungen liegen in der Regel in der Schule an den Essenausgabestellen für Sie zur Mitnahme bereit. Gern können Sie das entsprechende Formular auch per Email unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. abfordern. Bitte beachten Sie hierbei den Standort und den Namen der Schule anzugeben. Die ausgefüllten und von Ihnen zurückgesandten Verträge werden dann schnellstmöglich eingearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 2-3 Werktage. Sie erhalten anschließend einen Kundenbrief mit den entsprechend angegebenen Daten, mit welchen Sie nun, gerne auch per Internet, eine Bestellung auslösen können.
Die GVL GmbH oder die uwm catering & Logistik GmbH?
Ihr Vertragspartner ist die GVL GmbH, welche für die Herstellung und Lieferung der Speisen in der Schul- und Kitaspeisung verantwortlich ist. Die uwm Catering & Logistik GmbH wurde Anfang des Jahres 2010 beauftragt und bevollmächtigt das Bestell- und Abrechnungssystem für uns zu übernehmen. Demnach haben wir für alle Angelegenheiten, welche unsere Kunden aus der Schul- und Kitaspeisung betreffen, einen vertrauenswürdigen Partner, welcher Ihnen gern in allen Fragen zur Abrechnung und zu Bestellungen unter der Rufnummer 03 84 88/ 30 161 zur Seite steht.
ACHTUNG: Dies gilt nicht für Kunden der Albert-Gutzmann-Grundschule, der Andersen-Grundschule sowie aus Schulen der Berliner Bezirke Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf. Hier ist einziger Ansprechpartner die GVL GmbH unter der Rufnummer 0 30/ 92 90 33 –12.
Copyright Gastronomische Versorgungsleistung GmbH 2012 – Alle Rechte vorbehalten